In der Schweiz geht das anderst.
Beim Einlösen eines NEUEN Fahrzeug – in Verkehr setzten.
Da musst du das Fahrzeug zuerst mal kaufen. Danach musst du eine Kopie vom Formblatt 1320A (oder wie sich dieses auch immer nennt) und eventuellen weiteren Papieren deiner Versicherung zukommen lassen. Egal ob im Format jpg, jpeg, pdf, etc. oder als Papierkopie. Danach stellt deine Versicherung einen Versicherungsnachweiss aus. Diesen in der Regel Elektronisch. Der automatisch an das zuständige Strassenverkehrsamt gesendet wird. Da ist er so zusagen Hinterlegt. Bis du das Fahrzeug mit den Fahrzeugpapieren, weiteren Papieren und Formaleren am Schalter einlöst. Dabei Ruft der Sachbearbeiter diesen Versicherungsnachweiss ab.
Danach bekommst du die Kontrollschilder und den Fahrzeugausweiss.
Danach muss das Fahrzeug erst nach 4 Jahren das erste Mal zur MFK.
Kaufst du ein GEBRAUCHTES Fahrzeug musst du eine Kopie vom aktuellen Fahrzeugausweiss oder abgestempelten Fahrzeugausweiss deiner Versicherung zukommen lassen. Diese stellt dann den Versicherungsnachweiss aus. Diesen in der Regel Elektronisch. Der automatisch an das zuständige Strassenverkehrsamt gesendet wird. Da ist er so zusagen Hinterlegt. Bis du das Fahrzeug mit den Fahrzeugpapieren und Formaleren am Schalter einlöst. Dabei Ruft der Sachbearbeiter diesen Versicherungsnachweiss ab.
Danach bekommst du den neuen Fahrzeugausweiss und den alten Abgestempelten (Ungültig gestempelten) Fahrzeugausweiss.
Ist dieses Fahrzeug länger als 1 Jahr ausser Verkehr gesetzt muss es zur MFK.
Ist es unter 1 Jahr wird in der Regel nur der Fahrzeugausweiss Umgeschrieben.
Ohne Versicherungsnachweiss geht gar nichts auf dem Strassenverkehrsamt! Bezüglich Fahrzeug einlösen – in Verkehr setzten.
Fahrzeuge bis 10 Jahre müssen alle 4 Jahre zur MFK.
Fahrzeugen die älter als 10 Jahre sind müssen alle 2 Jahre zur MFK.
MFK = MotorFahrzeugKontrolle (TÜV)
Du bekommst dazu automatisch etwa 1 bis 1 ½ Monat vor es soweit ist eine Schriftliche Anzeige / Einladung für das Fahrzeug erneut Vorzuführen mit dem Termin und deinen Fahrzeugdaten. Dies vom Stassenverkehrsamt. Damit geht man dann zu seinem Garagisten des Vertrauens. Der dann alles Weitere macht. Man kann das Fahrzeug auch selber Vorführen auf der MFK.
Hoffe ich habe es verständlich geschrieben…