Autoaufbereiter suchen, der ein Trockeneisstrahlgerät hat. Alternativ ein Aufbereiter, der etwas Zeit mit einem Tornador investiert
Beiträge von Aggiepack
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Da unser Mokka ja beim FOH nun zum Glück verbleibt, werd ich ihm Beine machen, wenn er uns das aufdrückt.
Mich ärgert sowas einfach, man kann sich aber auch gar nicht mehr auf professionelle Arbeit verlassen.Manche Dinge kann ich nicht nachvollziehen, so auch diese Diskussion um eine angeblch nicht wieder eingebaute Abdeckung. Ketzerische Frage: ist denn bewiesen, dass sie vor dem Werkstattaufenthalt am Platz war? Es sind fast unendlcih viele Gründe denkbar, weshalb nach fast zwei Jahren eine Billigabdeckung nicht mehr vorhanden ist. Das hat mit der Güte der Arbeit der Werkstatt im Zweifel nichts zu tun.
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Dexos 1 Gen 2
Die durchschnittliche Werkstatt hat eben heute Verrechnungssätze von rund 100 Euro / Stunde. 2 Stunden plus „Werkstattgold“ in Form von Öl plus die drei, vier Filter und schon stehen 400 Euro auf der Uhr. Und wenn dann nachverkauft wird, entsprechend mehr
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Es ist richtig, dass der Tages/Händlerzulassungsanteil bei Opel in den letzten Jahren sehr hoch war. Modellreihen mit Lieferfristen sind darin dann eher nicht vertreten, aber der letzte Opel mit ernsthaften Lieferfristen dürfte der Speedster gewesen sein. Aber auch der wurde am Ende den Händlern zu Kampfpreisen auf den Hof geschüttet.
Gleichwohl geben die Zulassungszahlen schon einen Anhaltspunkt bezüglich der Attraktivität. Kein vernünftiger Händler stellt sich freiwillig irgendwelche Fahrzeuge auf den Hof, von denen er nicht glaubt, dass er sie innerhalb von drei Monaten an den Mann bringt. Denn spätstens nach drei Monaten bezahlt er auf die Fahrzeuge in der Einkaufsfinanzierung auch Zinsen. Und spätestens dann hat er an dem Zulassungsbonus keine richtige Freunde mehr, insbesondere wenn dann noch ein Modelljahrwechsel ansteht.
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Vielfach das Resultat von Ringen
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Mir gefällt hier offengestanden weder die Fragestellung noch einige der doch eher holzschnittartigen Antworten.
Aus der Fragestellung ergibt sich, dass man sich selbst bislang nicht vertieft mit den Problemen befasst hat und diese Aufgabe quasi mit dem Anspruch auf eine Rundum-Sorglos-Betreuung an die Foristen abtreten will. Wesentliche Angaben für die Beurteilung fehlen zudem. Daher beschränke ich mich auf zwei Lösungshinweise:
1. Den Kfz-Handel trifft im Privatkundengeschäft eine Untersuchungspflicht hinsichtlich Vorschäden. Das gilt auch für den Fall, dass der Betrieb über keine eigene Werkstatt verfügt. Auf die Angaben des Vorbesitzers darf sich der Händler im Privatkundengeschäft nicht verlassen, es sei denn der Verzicht auf eine gebotene Untersuchung wird offengelegt. Was bei gründlicher Untersuchung entdeckt werden kann - insbesondere bei abweichenden Angaben des Vorbesitzers - ist dann eine tatsächliche Frage.
2. Die Mehrzahl der Gewährleistungsausschlüsse, die ich bislang in der Praxis gesehen habe, waren fehlerhaft formuliert und im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vielfach schon daher unwirksam oder der Händler darf sich auf den Gewährleistungsausschluss wegen Verletzung der Untersuchungspflicht nicht berufen.
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Es scheint mir mittlerweile recht typisch zu sein, dass erst einmal danach gefragt wird, wer einen Wertverlust - der immer hypothetischer Natur ist - ersetzt.
Vor Jahren als die B- Netz Telefone oder auch später die C-Netz Telefone quasi auch durch Abschaltung der Frequenzen wertlos wurden, hat diese Frage keiner in den Raum gestellt und da ging es um gsnze andere Investitionssummen.
Ewigkeitsgarantien gibt es eben keine. Und vielleicht sollte man auch nicht ganz aussen vor lassen, dass dies hier mit mehrjähriger Ankündiging erfolgt.
Mit den freiwerdenden Knöpfchen kann man doch hübsche andere Sachen dann machen, z.B. eine Fernbedienung für das Garagentor reinbasteln
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Die Aussagekraft der Zulassungszahlen wie auch der Vergleich mit anderen Jahren und anderen Ländern ist höchst eingeschränkt.
Der Anteil bei Tageszulassungen war bei Opel in der Vergangenheit traditionell hoch. Diese Fahrzeuge waren als nie wirklich als Neuwagen verkauft, erst recht nicht in der betrachteten Zulassungsperiode.
Wenn dann noch wie zumindest 2016/2017 grosse Flotten über diverse Mietwagenunternehmen in Dänemark und Spanien in den Markt geschleust werden, kommen da schon mal verzerrende Sondereffekte ins Spiel.
Für heutige Verhältnisse nähert sich das Modell eben dem Ende des Modellzykluses. Die Zeiten, in denen eine Modellreihe auch mal 12, 13 Jahre lief - wie etwa bei Mercedes mit dem W124 oder W126 - sind eben Vergangenheit.
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Man sollte sich immer klar machen: der Hersteller ist in der Formulierung von Garantiezusagen ziemlich frei, da es keinen rechtlichen Anspruch auf eine Garantie des Herstellers gibt.
Garantiezusage des Herstellers und gesetzliche Gewährleistung sind zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel.
Daher ist auch grosse Vorsicht bei der Anwendung des Neuwagenbegriffs der Rechtsprechung im Zusammenhang mit Garantiebedingungen angebracht.
Gerade in Rechtsfragen ist Wikipedia nicht immer die passende Instanz.
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Zum googlen für Bezugsquellen: offizelle Bezeichnung in den USA: lamp Teilenummer für rechts wäre 95374907 und links 95374904. Kostenpunkt um die 60 USD