Beiträge von Hornsby

    Bei den Lkw verhält es sich genauso,früher musste man diesen vorgang manuell starten..
    Heute geht es Automatisch und das ohne anzeige..
    Wenn dieser vorgang oft abgebrochen wird ,kann es soweit kommen das der Partikelfilter erneuert werden muss.
    Wenn man weiss wie man damit umgehen muss,ist es kein Problem und man kann reagieren.
    Also regelmässig mal eine längere Strecke fahren so das sich das System reinigen kann.



    L.g Uwe

    Hier einmal die berechnungen der KFZ Steuer



    So setzt sich die Kfz-Steuer zusammen
    Die Kfz-Steuer für ein Auto berechnet sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten: dem Hubraum und dem jeweiligen CO2-Ausstoß. Diese Angaben können im Fahrzeugschein nachgesehen werden. Ein gewisser CO2-Prüfwert ist dabei steuerfrei. So bleiben bei bis 31. Dezember 2011 zugelassenen Modellen bis 120 g CO2/km unversteuert. Ab dem 1. Januar 2012 liegt die Grenze bei 110 g/km. Bei ab 2014 zugelassenen Pkw sinkt sie auf 95 g/km. Jedes Gramm CO2, das über diesem Wert liegt, wird mit zwei Euro versteuert.


    Hinzu kommt der Betrag für den Hubraum (Otto-/Wankelmotor: 2,00 Euro Grundbetrag je angefangene 100 ccm Hubraum, Dieselmotor: 9,50 Euro Grundbetrag je angefangene 100 ccm Hubraum zuzüglich). Das Fahren eines schadstoffarmen Autos rechnet sich also in der Steuer. Dabei ist jedoch auch das Datum der Erstzulassung entscheidend, denn die CO2-orientierte Berechnung der Kfz-Steuer wurde erst am 1. Juli 2009 eingeführt.


    Zuvor setzte sich die Abgabe aus der Antriebsart (Otto-, Diesel-, Wankelmotor), dem Hubraum und der jeweiligen Emissionsklasse (Euro-Norm) zusammen. Deswegen ist zur richtigen Ermittlung der Kfz-Steuer die Angabe der Erstzulassung im Steuerrechner wichtig.


    Übrigens: Elektroautos fahren für die ersten zehn Jahre komplett steuerfrei. Nach Ablauf dieser Frist wird die Kfz-Steuer für Stromer u.a. auf Grundlage ihres Gewichtes berechnet.




    Gruss Uwe