Beiträge von kdnordsee

    Den Fehler hatte ich auch.Der Händler hats auf eine schwache Batterie im Schlüssel geschoben.Seit dem wechsel der Batterie wars auch gut.Ob es wirklich daran gelegen hat weiss ich nicht.

    Wenn ich den Blinker raushebeln müsste,dann werde ich bestimmt die Haltenase abrechen.Ich hab da ein Händchen für was kaputt zu machen .
    Bin auch an den schwarzen Blinkern interessiert,aber habe nicht den Mut die einzubauen.

    Dann ist da wohl der Wurm drin.... :S


    Mein Händler hat erstmal nur die Kamera getauscht,Kostenpunkt knapp 90 Euro.Das neue Kabel noch nicht.Kabel und alte Kamera habe ich schon zurückgeschickt.
    Hoffe es lag nun doch nicht am Kabel.Aber der Aufwand das Kabel auszutauschen ist enorm sagte mein Händler und solange ich keine Zusage wegen der Kostenübernahme habe...
    Ich muss ja immer in Vorkasse gehen.

    Dann nun das Modul im Radio tauschen.


    Denke nicht das der Kameralieferant die Umbaukosten trägt. Er haftet nur wenn er es eingebaut hätte und für die Ware.

    Das habe ich dazu gefunden:


    Teile, die vom Verbraucher online gekauft und in der Werkstatt verbaut wurden (B2C), unterliegen der Gewährleistung durch den gewerblichen Verkäufer. In dem Fall also dem Online-Portal. Die Rechtsprechung ist in dem Falle eindeutig, denn im Kaufrecht gilt die Regel, dass der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung auch Ein- und Ausbaukosten für das defekte Teil bezahlen muss. Das war allerdings nicht immer so, denn ursprünglich hatte der Bundesgerichtshof mit dem Urteil vom 15.07.2008 (Az.: VIII ZR 211/07) festgelegt, dass der Verkäufer der Ware ausschließlich eine Ersatzlieferung, nicht aber die Ein- und Ausbaukosten tragen muss (vgl. § 439 Abs. 1 BGB). Dies änderte sich jedoch im Jahr 2011, als der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 16.06.2011 / Az.: C-65/09, C-87/09) die Rechtsprechung des BGH teilweise infrage stellte.
    Der Entscheidung des EuGH ist es geschuldet, dass der BGH seine Rechtsprechung für die Fälle angleichen musste, bei denen auf der Käuferseite ein Verbraucher beteiligt ist. So entschied der BGH mit dem Urteil vom 17. Oktober 2012 (Az.: VIII ZR 226/11), dass § 439 Abs. 1 BGB europarechtskonform dahingehend auszulegen ist, dass bei Beteiligung eines Verbrauchers bei einer mangelhaften Kaufsache der Verkäufer auch die Ein- und Ausbaukosten zu tragen hat.

    Oh man
    Jetzt wurde durch meinen Opel Händler Donnerstag eine neue Kamera eingebaut und es ging bis heute gut,wieder Störung,wieder sporadisch.
    Kann nicht einmal was richtig klappen?Ich hoffe nur das die Einbaukosten der neuen Kamera der Shop übernimmt.Mein Händler sagt das er das muss wegen der Gewährleistung.
    Bin dann trotzdem noch nicht weiter....

    Oh man,dachte es wäre alles gut jetzt.Heute wieder teilweise kein Bild mit der Rückfahrkamera.Mal gehts-mal nicht.Der Pap-Shop hat mir auch schon ein neues Kabel und eine neue Kamera geschickt.
    Muss ich nur noch einbauen lassen,was das wohl wieder kostet??Falls es die Kamera überhaupt ist ?(

    Mein Händler hat mir die zwei Dosen Additiv in die Hand gedrückt und gesagt ich solle den Tank bis fast auf Reserve fahren,das Additiv reinkippen in den Tank und wieder volltanken.Gut für den Turbo und die Einspritzung so seine Worte.Bei mir steht es auch auf dem Serviceplan.