Beiträge von ulibulli

    es ist doch nicht zu fassen wie langsam die Zeit vergeht - immer noch knapp 48 Stunden bis es endlich soweit ist und der Mokka aus dem Badischen ins Schwabenland überführt werden kann. ich hab noch nie ein Wochenende so sche..e
    Da ist man Ü50 und doch noch wie ein kleines Kind. Zum Glück ist mein Händler nicht ums Eck, denn sonst würd ich glaub nur um unser Autole laufen8)



    "bald ischs soweid on en Schdudgard gibds an Obl-Mokka meh!!"


    Heute waren endlich die Papiere und die Bedienungsanleitung im Briefkasten - gleich auf Montag den Abholtermin ausgemacht und jetzt heißt es noch die letzten paar Tage ausharren! Was ist das denn für ein geiles Gefühl...... ;)

    nochmlas @ Berni:


    woher habt ihr denn immer die Erkenntnis, dass gerade "dieses" Auto auf dem und dem Schiff ist?


    Was für Schiffe hab ich nicht schon alles verfolgt.... und plötzlich bekommt man Bescheid!


    Unser Mokka muss ja schon länger in Antwerpen gestrandet sein, hat er ja sogar noch ne AHK moniert bekommen....


    Uli

    Berni,


    nochmlas zurückkommend auf Beitrag 3574:
    Habe heute Mitteilung bekommen, dass unsere Autole auf dem Weg zum Händler ins Badische ist, die Papiere und die Betriebsanleitungen (zum "schon-mal-Stübern-und-Autokennenlernen")auf dem Weg zu mir seien..... damit wären wir quasi "just-in-time".
    Leider eine Woche zu Spät, denn am Sonntag gehts für eine Woche nach Italien - wäre zu schön gewesen den Mokka gleich mit auf die Reise zu nehmen und ihm gleich ein paar Kilometer aufzubrummen.


    Check doch nochmals, vielleicht ist Deiner ja auch schon näher als Du denkst!!


    Ist eh viel Kaffeesatzleserei hier dabei, was die Lieferung mit welchem Schiff zu welchem Datum angeht...


    Ich hoffe ich kann den Urlaub geniessen und muss nicht nur an den Neuen denken;-)


    Gruß aus Stuttgart
    Uli

    tja, hätte ja sein können..... aber leider ist KW38 vorbei und leider nix gehört von unserem Neuen :( , wollte er doch laut Opel diese Woche ausgeliefert werden,


    Sind glaub eh im falschen Land - machen grad in Tirol (Trost)urlaub und hier sieht man einen Mokka nach dem anderen. Alle mit Austriazulassung - noch nie soviel Mokkas binnen kürzester Zeit gesehen, vom schickesten Blau, edelstem Braun bis zum ultimativst schönsten Weiss (was soll ich sonst sagen wenn wir ihn so bestellt haben? :D ) - blöd, jetzt kann ich es noch mehr nicht erwarten......


    Gruss aus Tirol

    muss da in Sachen "Folien" mal was loswerden....


    Tönung
    Eine Scheibentönung von Werk oder durch eine spezielle Fachwerkstatt ist daran erkennbar, dass keine Ränder vorhanden sind. Ob es sich um eine Folie handelt oder nicht, ist einfach überprüfbar an den hinteren Scheiben, sofern diese sich herunter drehen lassen. Bei einer Folie ist ein Folienrand zu erkennen, meist auch Blasenbildung auf den Scheiben.


    Auf einer Tönung ist keine Nummer vorhanden. Gemäß Punkt 2.13 der ECE R 125 darf die Lichtdurchlässigkeit der vorderen Seitenscheiben nicht kleiner als 70 % und der Windschutzscheibe nicht kleiner als 75 % (nur bei beschussgeschützten Scheiben 60 %) sein. Die Tönung muss eingetragen werden, sofern sie nicht schon serienmäßig vom Hersteller durchgeführt wurde. Sollte eine serienmäßige Tönung vorliegen, müssen keinerlei Unterlagen mitgeführt werden (Genehmigung ja schon nach ECE R 43 vorhanden).


    Achtung! Die vorderen Seitenscheiben dürfen mit KEINER weiteren Tönung als der serienmäßigen versehen sein!!!


    Folie
    Die meisten Tönungsfolien haben eine Lichtdurchlässigkeit von 5 - 35 %. Sie dürfen nur von innen verklebt werden.


    Für alle Tönungsfolien gilt, dass diese ab dem 01.10.1986 eine Bauartgenehmigung benötigen. Weiterhin muss auf ALLEN Scheiben, die so getönt sind, die auf der Bauartgenehmigung genannte Nummer stehen UND sie muss von außen lesbar sein. Bei Bekleben der Heckscheibe muss das Fahrzeug mit einem zweiten Außenspiegel ausgerüstet sein.


    Ist keine Genehmigung vorhanden oder keine Nummer auf der Folie erkennbar, kann verlangt werden, dass die Folie an Ort und Stelle entfernt wird.


    Die vorderen Seitenscheiben (ABG: "Scheiben, die für die Sicht des Fahrers von Bedeutung sind") dürfen mit keiner Tönungsfolie beklebt sein! (Mindestens 70 % Lichtdurchlässigkeit erforderlich). Sind sie dunkel beklebt, ist die Betriebserlaubnis erloschen.


    Einzige Ausnahme einer Beklebung:
    Es gibt Sicherheitsfolien, die die Kratz- und Splitterfestigkeit erhöhen sollen. Diese müssen auch über eine ABG verfügen oder aber eingetragen sein.


    Folien dürfen nur bis zur Scheibenhalterung auf den Scheiben aufgebracht sein. Eine Verbindung der Folie mit der Scheibeneinfassung oder der Gummidichtung ist unzulässig.


    Vorschriften zu Folien (Splitterverhalten etc.) siehe auch ECE R 43 (z.B. Splitterverhalten Anhang 3) bzw. § 40 (1) Satz 3 StVZO.