Na ja, kann man so sehen, etwas so zu konstruieren, dass es im entsprechenden Fall weitere Schäden verursacht. Gib das mal als Abschlussarbeit bei der Ing-Prüfung ab.
Wenn das Seil so verlegt ist, dass es, falls der Anhänger sich löst, den hinteren Stoßfänger abreißt, dann sehe ich das als Fehlkonstruktion - egal wie oft das vorkommen mag. Ist halt eine Konstruktion mit eingebautem Kollateralschaden.
Es hätte ja die Möglichkeit gegeben, die Öse am Aufnahmestutzen vorzusehen, der ragt ja auch knapp unter dem Stoßfänger vor.
Nix für ungut
Gruß Micha