[quote='mm-mokka','index.php?page=Thread&postID=57566#post57566']Die deutsche Mängelgewährleistung unterstellt ja zunächst einmal, dass ein Schaden schon bei Erwerb vorlag und der Händler oder Produzent vor Gericht das Gegenteil beweisen muss (Gutachten, was auch immer).
Vorsicht!
Bei meinem letzten VW Golf stellte ich nach drei Wo. fest, dass an der hinteren Tür- im unteren Bereich - die Türkante leicht nach außen gebogen war.
Der Händler wollte kein neues Türblech einbauen , sondern die ganze Sache zurechtbiegen, Spachteln und Lackieren.
Nachdem dann ein Gutachter( v. VW ) auch ein neues Türblech abgelehnt hat, bin ich zum Anwalt.
Klage eingereicht, und im Prozess kam es dann zu einem Vergleich - 50/50.
Richterspruch: Mir wurde unterstellt, ich wolle durch eine Wertminderung Profit machen.
Der gegnerische Anwalt hat uns dann - nach dem Urteil - eine kostenlose Reparatur angeboten, aber kein neues Türblech.
Resultat: Neues Auto, aber schon gespachtelt und nachlackiert, plus den Eigenanteil bei der Rechtschutzversicherung.
Gruß Horex
P.S.: Der Schaden wurde nicht von mir verursacht, da der Wagen nach der Abholung in Wolfsburg für 3 Wochen in der Garage stand.
Es waren keinerlei Kratzspuren oder dergleichen zu sehen, also muß der Schaden schon bei de Produktion entstanden sein.