also die Werkstattbindung zu verzichten, und die paar € mehr zu investieren.
Oder vorher nachfragen ob der FOH zu den Werkstätten gehört, mit denen die Versicherung
einen Vertag hat - bei mir war es so.
Sollte man allerdings den OH wechseln - erneut den Versicherer aufsuchen.
P.S.: Garantie VW: PKW in Wolfsburg abgeholt, 2Tg. später in den Urlaub gefahren.
Der Wagen wurde am Urlaubsort 2Wo. nicht bewegt. Als ich wieder zu Hause war, ist mir aufgefallen, dass an der hintern Tür
das Türblech/Börtelkante etwas nach außen ab stand: das war mir bei der Übergabe in Wolfs... nicht aufgefallen. Der Händler weigerte sich die Tür zu erneuern, und daraufhin kam ein Gutachter v. VW.
Den Zirkus den der machte : er unterstellte mir sofort Selbstverschulden Letztendlich sind wir vor Gericht gelandet, und ich habe verloren.
Der Fehler war eindeutig vor der Lackierung im Werk entstanden, denn es waren keinerlei Kratzer usw. zu erkennen.
Allerdings sind alle Garantieansprüche, die danach kamen, anstandslos erledigt worden - ich hatte auch einen super Sachbearbeiter ( andere VW Händler).