Ob für derartige Streitigkeiten die Rechtsschutzversicherung aufkommt, kann man nicht pauschal beantworten, da dies von der jeweiligen Vertragsgestaltung abhängt. Diese kann sehr unterschiedlich sein. In der Rechtsschutzversicherung gibt es viele verschiedene Risiken, die man getrennt absichern kann. Ein paar Beispiele: Mietrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Vertragsrechtsschutz usw. Da nicht jeder alles braucht, kann man die einzelnen Risiken ein- oder ausschließen. Der allgemeine Vertragsrechtsschutz ist aber schon Standard.
Im Zweifel sollte der Anwalt dies abklären b e v o r er tätig wird.
Bei dem anzusetzenden Streitwert von vielleicht 500 € ist das Kostenrisiko zumindest im außergerichtlichen Verfahren aber überschaubar, sicherlich unter 100 €.