Also kann man theoretisch von Einzelfällen ausgehen ?
Beiträge von R3al4
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? schön das jemand dieses „Easter-Egg“ gefunden hat
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Hallo zusammen,
natürlich habe ich mich schon umfangreich informiert über den Mokka, denn ich hoffentlich schon am Freitag abholen kann.
Und man liest sehr viel gutes aber auch weniger gutes über den 1.6cdti. Daher interessiert mich natürlich die Meinung von den Mokka Fahrern unter euch die solch einen 1.6cdti Motor ihr eigen nennen.
Da es leider nur kaum zusammenhängende Infos im Netz gibt, wäre es für viele sicherlich auch interessant, mehr über diese Themen zu erfahren.
Sind die Probleme mit der Steuerkette nur wenige Einzelfälle oder kann man von einer Serie sprechen ?
Welche Laufleistungen sind Realistisch ?
Welche Verbesserungen hat Opel über die Jahre in dem Motor implementiert ?
Gelten diverse Baujahre als besonders zuverlässig ?
Gibt es Besonderheiten auf die man besonders achten sollte ?
Fragen über Fragen
Aber ich hoffe ihr könnt mir und alle die es ebenso interessiert weiter helfen
Danke euer,
Andreas
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Hab heute mal Rückmeldung von der Dekra erhalten anbei eine Auszug:
Sehr geehrter Herr Joe Biden
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Die Räder des Vorgängermodells weichen i.d.R. nicht nur in der Einpresstiefe ab. So dass eine Nutzung für die aktuellen bzw. Nachfolgemodelle oft nicht möglich ist.
Wenn die gewünschte Reifengröße nicht in den Fz-Papieren eingetragen bzw. nicht mit der ABE/Typgenehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist, darf sie zunächst nicht verwendet werden.
Sie können beim FZ- oder Rad-Hersteller nachfragen, ob dort:
- eine Bestätigung (z. B. Nachtrag zur Typgenehmigung) vorliegt, die als Nachweis der Zulässigkeit für Ihr Fahrzeug dienen kann
oder
- ein Prüfzeugnis (ABE bzw. Teilegutachten) vorliegt, dass als Grundlage für eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO verwendet werden kann, mit welchem eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle möglich wäre.
Für das Vorgängermodell gab es diesbezüglich ein Teilegutachten des TÜV Hessen.
Wenn die gewünschten Räder oder Rad-/Reifenkombinationen
- nicht in den Fz-Papieren eingetragen ist,
- über keinen entsprechenden Zulässigkeitsnachweis verfügt (ABE, Teilegutachten, ECE-Genehmigung) für das jeweilige Fahrzeug bzw.
- nicht mit der ABE/Typgenehmigung des Fahrzeugtyps oder eines Nachtrages dazu genehmigt ist,
darf sie nicht ohne weiteres verwendet werden.
Allerdings könnte in einem solchen Fall im Einzelverfahren (Einzelabnahme) als eine Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach einer Technischen Änderung gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19 Abs. 2 StVZO geprüft und beurteilt werden, ob die Verwendbarkeit dieses Sonderrades bzw. einer anderen bisher nicht genehmigten Rad-/Reifenkombination an Ihrem Fahrzeug möglich ist.
Solche Abnahmen/Gutachten können nur durch speziell dafür qualifizierten Mitarbeiter eines Technischen Dienstes oder amtlich anerkannte Sachverständige einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) durchgeführt werden und können in der einen oder anderen Variante durch DEKRA bundesweit angeboten werden.
Zuerst sollte dabei geprüft werden, ob die Raddaten überhaupt für Ihr Fahrzeug geeignet sind. Dabei sollen die zulässige Radlast, die Maulweite, der Felgendurchmesser, die Einpresstiefe, die Lochanzahl, der Lochkreisdurchmesser und die Mittenzentrierung schon relativ passend für Ihr Fahrzeug sein. Ggf. sind Adapter möglich, diese verändern jedoch die effektive Einpresstiefe.
Als Nachweis für die Radlast kann dabei ggf. eine vorhandene ABE des Rades oder die Typgenehmigung des Fahrzeuges dienen, bei dem die Rad-/Reifenkombination u.U. serienmäßig verwendet wird. Ein gesondertes "Traglastgutachten" wäre dann nicht notwendig. Solche sind ohnehin selten anerkennungsfähig.
Dann ist zu prüfen, ob die Breite, der Abrollumfang und die Tragfähigkeit der Reifen für den Verwendungsfall geeignet sind.
Anschließend werden die Anbauverhältnisse und Freigängigkeiten geprüft und abschließend folgt dann noch die Begutachtung des Fahrverhaltens mit dynamischen Freigängigkeitsprüfungen.
Nach der Begutachtung muss eine unverzügliche Berichtigung der Zulassungsbescheinigung(-en) bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen."Ich werde mir die Eintragung Sparen und mir die felgen in richtiger ET kaufen und die Reifen entsprechend umziehen lassen
Gruß
Andreas
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Alles klar, werde ich dann mal machen. Danke für deinen Input
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Hi Andreas,
danke für deine Antwort, im Gutachten für ET41 steht lediglich.
Opel Mokka
J-A
e4*2007/46*
0537*00-14Im Gutachten für die ET38 ist der X aufgeführt.
Wäre es möglich beim TÜV eine Einzelabnahme zu machen, im Grunde sind es ja nur 3mm pro Seite ?
Hier ist das Gutachten
Download Gutachten (bmf-application.com)
und hier die ABE
RC30 6,5x16 5x105 ET41 O5 56,6 ABE (349647) Serienbefestigung.pdf (rcdesign.de)
Danke schonmal
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Hallo zusammen,
wie bereits in meinem Vorstellungpost erwähnt fahre ich Bald auch einen Mokka X .
Und da ich für das Auto noch Winterreifen mit Felgen benötige, habe ich bei Kleinanzeigen ein schönen Satz RC Design RC30 6,5x16 ausfindig gemacht.
Nun kommt aber das "Problem", die Felgen wurden vorher auf dem Vorfacelift gefahren und haben eine ET von 41. Laut meiner Recherche werden aber für den Mokka X diese Felgen nur mit ET38 angeboten.
Jetzt interessiert mich natürlich ob die Felgen trotzdem passen und gibt es zwischen dem Mokka und Mokka X unterschiede im Fahrwerk ?
Danke für eure Hilfe
Gruß
Andreas