Und diese sind nur zur Überführung, probeFahrt sowie zur TÜV Fahrt vorgesehen! Das muss ich mal mahnend sagen! Ich habe einige Jahre mit bitterlich weinenden Kunden zu tun gehabt, die das nicht wussten oder angeblich nicht wussten und im SchadensFall mit leeren Händen da standen, denn die versicherung muss bei einem Schaden der auf einer anderen Fahrt wie zum beispiel auf dem Supermarkt Parkplatz passierte, null und nichts zahlen und nimmt dieses Recht auch immer öfter wahr! Außerdem würde ich wohl jeden direkt in den Boden schreien der mir mit kurzzeit Kennzeichen ins Auto fährt und den Schaden nicht selbst bezahlen kann!
Also Leute in eurem eigenen Interesse lasst Bitte die AusflugsFahrten mit kurzZeit Kennzeichen!
Das mußte mal raus, so bin fertig!
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